Professionelle Firmenbewertung

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Unternehmerin von Amts wegen!

Erbschaft –
Jungunternehmerin mit 68

Einen besonders krassen Fall von  unangemessener und unsensibler Unternehmensbewertung erlebte ich im Falle einer Erbschaftsauseinandersetzung, die sich über viele Jahre hinzog.

Unser Klient musste sich in einer Erbschaft mit einem Verwandten abmühen, der hohe Forderungen an ihn stellte. Grund dafür war ein früher festgestellter hoher Unternehmenswert.

Die Situation war Folgende: Der Vater unseres Klient betrieb als Hobby aber durchaus lukrativ ein kleines Unternehmer im Genussmittelbereich. Als dieser verstarb war dessen Ehefrau im Alter von 68 Jahren Alleinerbin des Betriebes. Die Ehefrau war bis zum Antritt der Erbschaft in keiner Weise mit dem Unternehmen befasst. Die Firma war einzig und allein auf der Person des verstorbenen Unternehmers begründet.

Im Zuge der Erbschaftsregelung wurde von amtlicher Seite der Unternehmenswert von einem Fachmann der zuständigen IHK festgestellt. Dazu wurden die Leitlinien der HWK herangezogen, wonach der zu erwartende Gewinn der nächsten 5 Jahre für die Bewertung heranzuziehen war.

Nachdem die Erbin dazu nichts beitragen konnte, erstellte der Berater selbst(!) einen Marketing- und Ergebnisplan für die nächsten 5 Jahre und berechnete nach diesem einen Unternehmenswert. Juristisch und amtlich unanfechtbar, für die Praxis völlig untauglich. Menschlich höchst fragwürdig.

Nach meiner Meinung eine völlig unverantwortliche Vorgangsweise. Wie man einer 68-jährigen Frau, die bis dahin keinerlei Erfahrung als Unternehmerin hatte, eine fremde Finanzplanung unterstellen kann, ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar.

Es kam wie es kommen musste. Das Unternehmen erreichte die angegeben Zahlen bei weitem nicht. Jahr für Jahr verringerten sich Umsätze und Erträge. Verluste wurden aus dem Grundbesitz der Familie ausgeglichen.

Schließlich starb nach 4 Jahren auch die Mutter. Das Unternehmen ging nun an unseren Auftraggeber und dessen Geschwister über. Unser Klient wollte den verbliebenen Betrieb weiterführen und hatte dazu auch schon aussichtsreiche Ideen für die Wiederbelebung. Dazu war es allerdings erforderlich seine Geschwister anteilsmäßig auszuzahlen.

Nun gingen die Geschwister bei ihren Forderungen von dem Unternehmenswert aus, der beim Tode des Vaters festgestellt wurde. Dazu gehörten auch diese ominösen Finanzplanungen. Diese waren allerdings unrealistisch hoch, die damaligen „Planungen“ des IHK-Beraters wurden bei weitem nicht erreicht.

Ich konnte an Hand der aktuellen und der historischen Jahresabschlüsse realistische Unternehmenswerte für beide Erbschafts-Zeitpunkte herstellen. Damit konnte eine drohende gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Die Erbauseinandersetzung wurde zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellen Ergebnis weitergeführt.

*smile*

 

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