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Latente Ertragssteuern im Zugewinn.

Geld verkaufen?

In vielen Fällen beruht ein wesentlicher Teil des Unternehmenswertes auf Barvermögen und Bankguthaben.
Entfällt darauf nun die latente Veräusserungssteuer oder nicht?

In der Praxis ist es völlig undenkbar bei einem Unternehmensverkauf „Geld zu verkaufen“. Es wären darauf 35% Veräusserungssteuer oder mehr zu zahlen. Das ist wirtschaftlich höchst unsinnig.

Im Zugewinn-Verfahren ist «der volle und wirkliche Wert des Unternehmens» zu ermitteln. Dazu gehören auf jeden Fall die Barbestände des Unternehmens.

In der Praxis des Unternehmensverkaufes wird der Wert des eigentlichen Unternehmens festgestellt und damit der Kaufpreis festgelegt. Bankguthaben, Bargeldbestände gehen üblicherweise nicht in den Verkaufspreis ein. Bei einem Unternehmensverkauf am freien Markt gehen die Bankguthaben also nicht in den Firmenwert ein, sondern bleiben im Vermögen des Verkäufers.

Konsequenzen für den Firmenwert!

Dies hat ganz konkret zwei Konsequenzen:

1.
Zum einen wird das Barvermögen nicht unter die latente Veräusserungssteuer fallen. Barbestände zu „verkaufen“, um darauf 35% Steuern zu zahlen ist wirtschaftlich unsinnig.

2.
Zum Zweiten ist unter dem Blickwinkel eines fiktiven Unternehmens-Verkaufs das Barvermögen dem Privatvermögen des Unternehmers zuzuordnen und würde dort in die Zugewinnberechnung eingehen. Ohne jeden Abzug!

Im Regelfall sind werden von den Gerichten ein Abzug von 35% latente Veräusserungssteuer anerkannt. Die entfällt allerdings lediglich auf den eigentlichen Unternehmenswert. Das Barvermögen kommt in voller Höhe hinzu. Dies ist ein erheblicher Unterschied für den Zugewinnausgleich.

Zur latenten Veräusserungssteuer können im Zugewinnverfahren pauschal 35% angesetzt werden. Eine willkürliche höhere Festlegung wird gerichtlich nicht akzeptiert. Ein Abzug nach einem höheren Steuersatz ist ausschliesslich durch ein neutrales Gutachten über den tatsächlichen Steuersatz zum Stichtag (!) möglich.

Diese – praxiskonforme und lebensnahe  – Betrachtung ist für den Zugewinn auf jeden Fall eingehend zu prüfen. Das kann lohnenswert sein. *smile*

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