Professionelle Firmenbewertung

seit über 25 Jahren

Die Kunst der Restrukturierung – So führen Sie ihr Unternehmen zum Erfolg

Die Kunst der Restrukturierung - Für kluge Unternehmer

Die Restrukturierung und Sanierung eines Unternehmens ist eine komplexe Aufgabe, die viele verschiedene Aspekte berücksichtigen muss. Eine Unternehmensbewertung als detaillierte Analyse der Zahlen und des Unternehmens ist die Basis dieses Prozesses und sollte unbedingt durchgeführt werden, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben. Im Folgenden werden wir genauer betrachten, warum eine Unternehmensbewertung so wichtig ist und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Eine Fortführungsprognose ist in dieser Situation der erste Schritt der Analyse und eine fundierte Einschätzung über die künftigen Entwicklungspotenziale des Unternehmens. Sie ist notwendig, um zu entscheiden, ob das Unternehmen in Zukunft überlebensfähig ist oder nicht. Nur mit einer aussagekräftigen Fortführungsprognose kann eine fundierte Entscheidung über die Sanierung des Unternehmens getroffen werden.

Eine umfassende Unternehmensbewertung ermöglicht eine genaue Bestimmung des aktuellen Wertes des Unternehmens. Dies ist wichtig, um die Höhe der erforderlichen Sanierungsinvestitionen zu bestimmen und um zu entscheiden, ob eine Sanierung überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Ohne eine Unternehmensbewertung besteht die Gefahr, dass falsche Entscheidungen getroffen werden, die das Unternehmen noch weiter in die Krise führen.

Eine Unternehmensbewertung, die auch die operativen und immateriellen Faktoren berücksichtigt analysiert auch die Stärken und Schwächen des Unternehmens Auf dieser Grundlage können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Ohne eine solche Analyse besteht die Gefahr, dass wichtige Aspekte übersehen werden und die Sanierung über kurz oder lang scheitert.

Eine Unternehmensbewertung ermöglicht auch eine Einschätzung des Risikos, das mit der Sanierung verbunden ist. Dies ist wichtig, um eine realistische Planung zu ermöglichen und um die Finanzierung der Sanierung sicherzustellen. Ohne eine Bewertung mit exakten Vorgaben für die Budgets und den finanziellen Rahmen besteht die Gefahr, dass die Sanierung zu optimistisch geplant wird und dass das Unternehmen erneut in Schwierigkeiten gerät.

Eine professionelle Unternehmensbewertung kann auch als Grundlage für Verhandlungen mit Gläubigern dienen. Die Gläubiger wollen in der Regel wissen, ob und in welchem Umfang sie ihre Forderungen durchsetzen können. Eine Unternehmensbewertung bietet hier eine objektive Grundlage, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Eine Unternehmensbewertung ist ein wichtiger Bestandteil der Sanierung eines Unternehmens. Nur auf dieser Grundlage können fundierte Entscheidungen getroffen werden, die das Überleben des Unternehmens sichern.

Eine aussagekräftige Fortführungsprognose, eine genaue Wertbestimmung des Unternehmens, eine Analyse der Stärken und Schwächen, eine Einschätzung des Risikos und die Verhandlungsbasis mit Gläubig

Eine Unternehmensbewertung ist auch wichtig, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu bewerten. Eine genaue Bewertung der Vermögenswerte ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Unternehmen genug Sicherheiten hat, um mögliche Kredite oder Finanzierungen zu erhalten.

Eine analytische Unternehmensbewertung trägt auch dazu bei, versteckte Probleme im Unternehmen aufzudecken. Dadurch können potenzielle Risiken minimiert werden und die Sanierungsbemühungen können sich auf die Kernprobleme des Unternehmens konzentrieren.

Eine Unternehmensbewertung als „due dilligence“ – also eine umfassende Bewertung aller Aspekte – ist auch wichtig, wenn ein Unternehmen verkauft werden oder mit einem anderen Unternehmen fusionieren soll. Eine genaue Bewertung des Unternehmens kann dazu beitragen, einen angemessenen Preis für das Unternehmen zu ermitteln und potenzielle Investoren oder Partner zu überzeugen.

Eine Unternehmensbewertung ist immer auch eine Entscheidungshilfe. Sie bietet einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens und kann dazu beitragen, Entscheidungen zu treffen, die das Unternehmen langfristig erfolgreich machen.

Eine Unternehmensbewertung, die das Unternehmen analysiert und insbesondere seine inneren Werte und seine Wirtschaftskraft feststellt ist der erste wichtige Schritt, um ein Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen ist. Sie bietet eine genaue Bewertung des Unternehmens nach innen und nach außen, eine Einschätzung des Risikos und trägt dazu bei die wahren Verlustursachen und versteckten Probleme aufzudecken. Sie unterstützt bei der Entscheidungsfindung und Vorbereitung auf eine Verkaufs- oder Fusionsabsicht. Eine solche Unternehmensbewertung ist eine fundamentale Voraussetzung, dass das Unternehmen langfristig erfolgreich wird.

Siehe Details unter „Leistungen und Kosten – „Unternehmensbewertung Wirtschaftskraft – die innere Qualität“ und „Due Dilligence light“
oder setzen Sie sich mit mir in Verbindung
Kontakt

Unglaublich aber wahr – Rentnerin mit 68 wird amtlich zur Unternehmerin erklärt

Unternehmerin von Amts wegen!

Erbschaft –
Jungunternehmerin mit 68

Einen besonders krassen Fall von  unangemessener und unsensibler Unternehmensbewertung erlebte ich im Falle einer Erbschaftsauseinandersetzung, die sich über viele Jahre hinzog.

Unser Klient musste sich in einer Erbschaft mit einem Verwandten abmühen, der hohe Forderungen an ihn stellte. Grund dafür war ein früher festgestellter hoher Unternehmenswert.

Die Situation war Folgende: Der Vater unseres Klient betrieb als Hobby aber durchaus lukrativ ein kleines Unternehmer im Genussmittelbereich. Als dieser verstarb war dessen Ehefrau im Alter von 68 Jahren Alleinerbin des Betriebes. Die Ehefrau war bis zum Antritt der Erbschaft in keiner Weise mit dem Unternehmen befasst. Die Firma war einzig und allein auf der Person des verstorbenen Unternehmers begründet.

Im Zuge der Erbschaftsregelung wurde von amtlicher Seite der Unternehmenswert von einem Fachmann der zuständigen IHK festgestellt. Dazu wurden die Leitlinien der HWK herangezogen, wonach der zu erwartende Gewinn der nächsten 5 Jahre für die Bewertung heranzuziehen war.

Nachdem die Erbin dazu nichts beitragen konnte, erstellte der Berater selbst(!) einen Marketing- und Ergebnisplan für die nächsten 5 Jahre und berechnete nach diesem einen Unternehmenswert. Juristisch und amtlich unanfechtbar, für die Praxis völlig untauglich. Menschlich höchst fragwürdig.

Nach meiner Meinung eine völlig unverantwortliche Vorgangsweise. Wie man einer 68-jährigen Frau, die bis dahin keinerlei Erfahrung als Unternehmerin hatte, eine fremde Finanzplanung unterstellen kann, ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar.

Es kam wie es kommen musste. Das Unternehmen erreichte die angegeben Zahlen bei weitem nicht. Jahr für Jahr verringerten sich Umsätze und Erträge. Verluste wurden aus dem Grundbesitz der Familie ausgeglichen.

Schließlich starb nach 4 Jahren auch die Mutter. Das Unternehmen ging nun an unseren Auftraggeber und dessen Geschwister über. Unser Klient wollte den verbliebenen Betrieb weiterführen und hatte dazu auch schon aussichtsreiche Ideen für die Wiederbelebung. Dazu war es allerdings erforderlich seine Geschwister anteilsmäßig auszuzahlen.

Nun gingen die Geschwister bei ihren Forderungen von dem Unternehmenswert aus, der beim Tode des Vaters festgestellt wurde. Dazu gehörten auch diese ominösen Finanzplanungen. Diese waren allerdings unrealistisch hoch, die damaligen „Planungen“ des IHK-Beraters wurden bei weitem nicht erreicht.

Ich konnte an Hand der aktuellen und der historischen Jahresabschlüsse realistische Unternehmenswerte für beide Erbschafts-Zeitpunkte herstellen. Damit konnte eine drohende gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Die Erbauseinandersetzung wurde zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellen Ergebnis weitergeführt.

*smile*

 

Enthüllt: Die legale Bilanz-Ironie der Großkonzerne

Was hat ein Innovations-Wettbewerb mit Unternehmensbewertung zu tun?

 

Nur selten hat man Gelegenheit Unternehmensbewertungen für 10 völlig unterschiedliche Unternehmen aus verschiedensten Branchen, zur gleichen Zeit, nach gleichen Kriterien zu erstellen. Noch dazu, wenn man die meisten Unternehmen auch im operativen Tagesgeschäft kennt.

Eine IHK hatte zusammen mit staatlichen Förderstellen einen gut dotierten Innovationspreis ausgeschrieben. Prämiert wurden in den verschiedenen Wertungskategorien insgesamt 10 Unternehmen.

Die Preisträger-Unternehmen kamen aus den unterschiedlichsten Branchen und waren in den verschiedensten Entwicklungsstadien, von Start-Ups über alteingeführte Familienunternehmen bis hin zum Großkonzern. Vom genialen Erfinder bis zur professionellen Entwicklungs-Abteilung. Und alle bis auf das Konzern-Unternehmen mit 800-Mitarbeitern, waren in der KMU-Größe.

In den Jahren zuvor gab es immer wieder hochgelobte Preisträger, die kurze Zeit nach Preisverleihung Konkurs anmelden mussten. Manchmal war sogar nicht genügend Masse für eine ordentliche Konkursabwicklung vorhanden. Nicht ganz ungewöhnlich für Erfinder und Tüftler. Allerdings auch kein Ruhmesblatt für die öffentlichen Stellen. Also ging man diesmal auf Nummer sicher und beauftragte uns eine Unternehmensbewertung für die Preisträger zu erstellen.

Der Fokus der Unternehmensbewertung war primär auf die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen gerichtet. Der finanzielle Unternehmenswert gehört auch dazu, sagt aber nicht unbedingt etwas über die nachhaltige wirtschaftliche Qualität des Unternehmens aus. Weil diese qualitative Unternehmensbewertung eine spezielle Stärke von uns ist, erhielten wir diesen Auftrag.

Die von uns entwickelte „Röntgen-Methode“, auf der Basis real erwirtschafteter Erträge und Kosten, zeigt die innere Wirtschaftskraft und die innere Stabilität klar und eindeutig. Diese von uns entwickelte Methode zur Ermittlung des qualitativen Unternehmenswertes ist ein sehr aussagekräftiger Fitness-Check für Unternehmen. Damit zeigen wir den tatsächlichen Gesundheitszustand eines Unternehmens auf.

Unsere Berechnungen bestätigten allen Unternehmen gute wirtschaftliche Gesundheit. Mit einer klitzekleinen Besonderheit, die durchaus erheiternd war. Beim größten Unternehmen, einer Konzerntochter eines internationalen, sehr bekannten Unternehmens mit über 800 Mitarbeitern war die wirtschaftliche Stabilität aus den Jahresabschlüssen nicht dauerhaft zu erkennen. Nur die Konzern-Zugehörigkeit zu einer weltbekannten Marke war in diesem Fall die Sicherheit für ein Fortbestehen.

Nach den Bilanzen des Unternehmens war der operative Kernbereich, also das eigentliche Business, seit Jahren schwer defizitär. Ein positives Bilanzergebnis wurde ausschließlich über die Finanzerträge ausgewiesen.

Überspitzt ausgedrückt hätte man auch sagen können, dass es sich dabei um eine Vermögensverwaltung der Konzernmutter mit angeschlossener Hobby-Produktion handelt. Rein bilanztechnisch gesehen, natürlich

So kann es aussehen, wenn die ausländische Konzernmutter internationale Steuer- und Bilanz-Strategien über ihre Tochtergesellschaften spielen lässt. Alles völlig legal natürlich
Als Marke ist das Unternehmen damals wie heute ein weltweiter Marktführer.

Im Ergebnisvergleich Insgesamt haben wir dabei höchst aufschlussreiche Erkenntnisse über Firmenstrukturen und Bewertungsfaktoren gewinnen können. Es war eine sehr lehrreiche Erfahrung für uns, quantitative und qualitative Unternehmenswerte zu ermitteln und diese mit der operativen Praxis zu vergleichen. Ebenso spannend war der Vergleich dieser Werte mit dem Image und dem Auftritt des jeweiligen Unternehmens. Aber das ist eine andere Geschichte.
*smile*

 

In letzter Minute: Roter Alarm vor dem Unternehmenskauf

Roter Alarm beim Unternehmenskauf!

„Die aktuellen Unterlagen sind noch beim Steuerberater“.

Wenn in Kaufgesprächen dieser Satz an Stelle von Papier eingebracht wird, sollten beim aufmerksamen Käufer ganz schnell die roten Warnlampen angehen. Wer ernsthaft und fair verkaufen möchte, hat im Regelfall seine Unterlagen vollständig vorbereitet.

Dies ist eine gesicherte Erfahrung. Ein Großteil unserer Klienten in der Unternehmensbewertung beauftragt uns im Vorfeld, um den Wert des Unternehmens auf eine solide Grundlage zu stellen. Dazu müssen natürlich die aktuellen Unterlagen vorhanden sein.

Da kann es durchaus Verschleppung und Verschleierung geben, die dem unbefangenen Kaufinteressenten nicht ersichtlich sind. So erhielten wir die Anfrage eines Kaufinteressenten, ob wir auch bei unvollständigen Unterlagen eine Unternehmensbewertung durchführen könnten. Der Verkäufer könne noch keine aktuellen Bilanzen vorweisen. Lediglich Summen und Salden-Listen des letzten und des laufenden Wirtschaftsjahres würden zur Verfügung stehen.

Nun ist aus Summen und Saldenlisten nicht unbedingt ein exakter finanzieller Wert im Sinne eines Kaufpreises zu ermitteln. Eine Bestätigung und Plausibilitäts-Prüfung vorhandener Bilanzen und die Eingrenzung einer Bandbreite ist aber allemal damit möglich.

Beim Unternehmen handelte es sich um ein technisches Labor, unser Klient, war ein langjähriger Mitarbeiter. Der Verkäufer war der Gründer-Unternehmer, der in den Ruhestand gehen wollte. Der Betrieb florierte, ein zufriedenstellender Kundenstamm war vorhanden. Der Kaufpreis schien angemessen. Alles schien Bestens.

Aber nur bis zum Ergebnis unserer Bewertung. Die rote Warnlampe hatte uns nicht getäuscht.

An Hand der Veränderung in den Buchhaltungspositionen konnten wir feststellen, dass der Verkäufer die vollständige Einrichtung kurz zuvor bereits an eine Leasinggesellschaft verkauft hatte.

Sale und lease-back, im Regelfall ein ganz normaler unternehmerischer Vorgang zur Schaffung von Liquidität. Im vorliegenden Fall allerdings wäre die spezielle und kostenintensive Laboreinrichtung ein wesentlicher Bestandteil des Kaufpreises gewesen. Ohne diese Unternehmens-Ausstattung blieb jedoch nur ein Bruchteil an Verkaufswert übrig.

Der Preis war um ein Vielfaches überhöht.

Für den Mitarbeiter war dieser Vorgang im Außen nicht sichtbar. Seit Jahren kannte er seinen Arbeitsplatz, sein Werkzeug, seine Maschinen. Die Eigentumsverhältnisse daran waren nicht ersichtlich. Der Verkäufer versuchte ganz offensichtlich das werthaltige Inventar zweimal zu verkaufen.

Mit unserer Analyse und Bewertung konnte dies völlig klar dargestellt werden. Der Mitarbeiter fand kurz darauf ein anderes Labor, bei dem der Kauf völlig transparent und zu fairen Konditionen über die Bühne ging.
*smile*

Schockierend: Latente Ertragssteuer mindert Zugewinn massiv

Latente Ertragssteuern im Zugewinn.

Geld verkaufen?

In vielen Fällen beruht ein wesentlicher Teil des Unternehmenswertes auf Barvermögen und Bankguthaben.
Entfällt darauf nun die latente Veräusserungssteuer oder nicht?

In der Praxis ist es völlig undenkbar bei einem Unternehmensverkauf „Geld zu verkaufen“. Es wären darauf 35% Veräusserungssteuer oder mehr zu zahlen. Das ist wirtschaftlich höchst unsinnig.

Im Zugewinn-Verfahren ist «der volle und wirkliche Wert des Unternehmens» zu ermitteln. Dazu gehören auf jeden Fall die Barbestände des Unternehmens.

In der Praxis des Unternehmensverkaufes wird der Wert des eigentlichen Unternehmens festgestellt und damit der Kaufpreis festgelegt. Bankguthaben, Bargeldbestände gehen üblicherweise nicht in den Verkaufspreis ein. Bei einem Unternehmensverkauf am freien Markt gehen die Bankguthaben also nicht in den Firmenwert ein, sondern bleiben im Vermögen des Verkäufers.

Konsequenzen für den Firmenwert!

Dies hat ganz konkret zwei Konsequenzen:

1.
Zum einen wird das Barvermögen nicht unter die latente Veräusserungssteuer fallen. Barbestände zu „verkaufen“, um darauf 35% Steuern zu zahlen ist wirtschaftlich unsinnig.

2.
Zum Zweiten ist unter dem Blickwinkel eines fiktiven Unternehmens-Verkaufs das Barvermögen dem Privatvermögen des Unternehmers zuzuordnen und würde dort in die Zugewinnberechnung eingehen. Ohne jeden Abzug!

Im Regelfall sind werden von den Gerichten ein Abzug von 35% latente Veräusserungssteuer anerkannt. Die entfällt allerdings lediglich auf den eigentlichen Unternehmenswert. Das Barvermögen kommt in voller Höhe hinzu. Dies ist ein erheblicher Unterschied für den Zugewinnausgleich.

Zur latenten Veräusserungssteuer können im Zugewinnverfahren pauschal 35% angesetzt werden. Eine willkürliche höhere Festlegung wird gerichtlich nicht akzeptiert. Ein Abzug nach einem höheren Steuersatz ist ausschliesslich durch ein neutrales Gutachten über den tatsächlichen Steuersatz zum Stichtag (!) möglich.

Diese – praxiskonforme und lebensnahe  – Betrachtung ist für den Zugewinn auf jeden Fall eingehend zu prüfen. Das kann lohnenswert sein. *smile*

Firmenbewertung